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Unternehmenshaft

Unsere Aufnahmebedingungen für Patienten

Unsere Aufnahmebedingungen für Patienten


Einreichungsbedingungen für Personen, deren Beitrag von sich selbst / ihren Familien gezahlt wird:

1. Gesundheitszeugnis

Es gibt keine Bedingung, vollständig abhängig zu sein.

Es muss von der Gesundheitskommission des staatlichen Krankenhauses erhalten werden.

2. Vormundschaftsbeschluss für geistig und seelisch Behinderte (Wenn ein Antrag auf Vormundschaft gestellt wird oder gestellt wurde, muss der Vormund das "Zuweisungsformular" vom Gericht erhalten und uns vorlegen.)

3. Die Gebühren des Patienten hängen von dem gewünschten Zimmer und dem Grad der Behinderung ab. Daher muss sich der Patientenbegleiter mit dem verantwortlichen Direktor oder dem Gründungsdirektor bezüglich der Gebühren absprechen.

Erforderliche Dokumente für die Aufnahme mit speziellen Zuschüssen:

1. Ein Schreiben des Angehörigen oder Vormunds des Behinderten an die Institution,

2. Eine Kopie des Personalausweises des Behinderten,

3. Gesundheitszeugnis

4. Vier Fotos des Behinderten.


Einreichungsbedingungen für Personen, deren Beitrag vom Staat (AÇSHB) geleistet wird:

1. Gesundheitszeugnis

Es muss von der Gesundheitskommission des staatlichen Krankenhauses erhalten werden.

2. Das durch die Aufteilung des Gesamteinkommens im Haus, in dem die behinderte Person lebt, auf die Anzahl der Personen entstandene Pro-Kopf-Einkommen muss weniger als das 3/2 des Mindestlohns betragen. Das heißt, das Pro-Kopf-Einkommen in der Familie muss weniger als 1402 TL betragen. (Beispiel: Wenn beispielsweise in dem Haus, in dem die behinderte Person lebt, 3 Personen leben und 2 davon offiziell ein Einkommen von insgesamt 4000 TL haben; beträgt das Pro-Kopf-Einkommen in der Beispiel-Familie 4000/3 = 1333 TL. Da es weniger als 1402 TL beträgt, kann die staatliche Unterstützung für eine Person mit diesem Einkommen, die auch die anderen Bedingungen erfüllt, vom Staat übernommen werden.)

Die Familie, die diese Bedingungen erfüllt, muss sich mit den unten aufgeführten Dokumenten an das Sozialamt des Bezirks/Bezirks der Abteilung für Familie, Arbeit und Soziales wenden.

Erforderliche Unterlagen für die Annahme als staatlicher Patient:

1. Gesundheitszeugnis (Vollständige Abhängigkeit ist eine Voraussetzung.)

2. Vormundschaftsbeschluss (Wenn neu beantragt wird oder bereits beantragt wurde, ist ein "Zuweisungsformular" vom Gericht erforderlich.)

3. Ein Antragsschreiben an das Amt für Familie, Arbeit und Soziales des Bezirks/Bezirks, in dem die behinderte Person lebt. (Es muss der Name unserer Einrichtung im Schreiben angegeben werden. Das heißt, es sollte "Ich möchte meine behinderte Person in das private Gardenya Pflegezentrum in Isparta aufnehmen lassen" geschrieben werden.)

4. Diese Unterlagen werden vom Vormund an die stationären Pflegedienste der Sozialarbeiter im Bezirksamt weitergeleitet."


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